Mit der Überschrift „Grüne distanzieren sich von Vorwürfen und müssen vor Gericht“ wird der Eindruck erweckt, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Distanzieren der GRÜNEN von Vorwürfen und deren Ladung bei Gericht besteht. Das ist inhaltlich falsch. Zusätzlich sollte klargestellt werden, dass es sich hier um ein innerparteiliches Schiedsgerichtsverfahren handelt. Der Begriff „Gericht“ in der Überschrift ist hier mehr als unangebracht.
Auch bleibt völlig unklar, über welches Thema denn nun eigentlich berichtet wird. Geht es um unseren Kommentar zum ST-Beitrag vom 31.08.2020 „Pflasterwüsten vermeiden“, oder um unseren Kommentar zum Artikel „Ex-Grünen-Bürgermeisteranwärter Dirk Kieslich geht zur FDP“ vom 4.9.2020? Und was haben diese beiden Themen mit dem Verfahren vor dem Landesschiedsgericht in Düsseldorf zu tun, welches eine „langjährige ehemalige Grünen-Ratsfrau“ gegen den GRÜNEN OV Plettenberg angestrebt hat?
Weiterhin gibt es keinen Zusammenhang mit dem Bild des Menschelquartiers mit in Rot eingefärbten Grünflächen und uns GRÜNEN. Denn die Aussage, dass dieses Wohngebiet ein Negativbeispiel wäre, stammt von Till Hoffmann vom Planungsamt und nicht von uns. An dieser Stelle möchten wir an das ST appellieren, die Leser*innen bitte etwas ernster zu nehmen und mit solch missverständlichen Texten zu verschonen. Es könnte der Eindruck einer einseitigen und verunglimpfenden Berichterstattung entstehen.
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